Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind einmal die Schule krankheitsbedingt nicht besuchen können, informieren Sie bitte das Sekretariat. Ist Ihr Kind langfristig (mehr als drei Tage) erkrankt, benötigen wir eine schriftliche Information. Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, erwarten wir ein ärztliches Attest.

Telefon: 02304 /12324      Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Bei Beurlaubung gilt §3 SCHG: 

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferienzeiten darf ein Schüler oder eine Schülerin nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter. Günstige Flugverbindungen gehören nicht dazu!