Schulleben

Das Schulleben wird von Kindern, Lehrern und Eltern gemeinsam gestaltet: Das Schulmitwirkungsgesetz gibt allen die Möglichkeit, schulische Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln und die Schule damit zu einem Ort partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben Beteiligten zu machen. Schulfeste, Basare, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Klassenfeste und -fahrten und viele andere gemeinsame Veranstaltungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern verstärken und die Schüler zu eigenen Aktivitäten anregen. 

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse. Sie wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft: Diese vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in der Schule. Aus ihren Reihen wählt die Schulpflegschaft einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und die Mitglieder der Schulkonferenz. 

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrer einer Schule. Zentrales Gremium unserer Schule ist die Schulkonferenz, die sich aus sechs Lehrer- und sechs Elternvertretern zusammensetzt: Sie entscheidet z.B. über die Einführung von Lernmitteln, über die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgemeinschaften oder Schulveranstaltungen, über die Gestaltung der Elternberatung an der Schule und über die Verwendung der Gelder im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes.